§ 8. Kommt ein Vertragsabschluss über eines unserer Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Ein Provisionsanspruch für uns besteht auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag erreicht wurde. Der Anspruch besteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst, ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlich nahen Verhältnisses stehen.
Weyland Immobilien GmbH ist berechtigt, von allen abgeschlossenen Verträgen Kopien zu verlangen, wenn diese für die Berechnung des Honorars bedeutsam sind.