Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


§ 1. Weyland Immobilien GmbH, Daudetstraße 5, 81245 München, führt als Maklerin eine entgeltliche Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit für ihre Kunden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aus.
§ 2. Weyland Immobilien GmbH ist ausdrücklich berechtigt, für beide Vertragsparteien des beabsichtigten, nachgewiesenen oder zu vermittelnden Vertragsverhältnisses provisionspflichtig als Maklerin tätig zu werden.
§ 3. Sämtliche Angaben über das nachgewiesene und/oder vermittelte Objekt stammen ausschließlich vom Verkäufer oder Vermieter. Weyland Immobilien GmbH haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben nur dann, wenn diese grob fahrlässig oder vorsätzlich übernommen worden sind.
Dies gilt auch, wenn diese Angaben, Informationen oder wesentlichen Merkmale des Objekts im Exposé, Prospekt oder in den Vertragsunterlagen aufgenommen wurden.
§ 4. Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleibt dem Eigentümer ausdrücklich vorbehalten.
§ 5. Alle unsere Objektangebote und sonstigen Informationen sind ausschließlich für Sie - den Adressaten - bestimmt und müssen absolut vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer zustande, verpflichtet dies zu Schadenersatz in Höhe der entgangenen Provision.
§ 6. Ist Ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.

§ 7. Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie andererseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.

§ 8. Kommt ein Vertragsabschluss über eines unserer Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Ein Provisionsanspruch für uns besteht auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag erreicht wurde. Der Anspruch besteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst, ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlich nahen Verhältnisses stehen.

Weyland Immobilien GmbH ist berechtigt, von allen abgeschlossenen Verträgen Kopien zu verlangen, wenn diese für die Berechnung des Honorars bedeutsam sind.
§ 9. Soweit sich aus unseren Objektangeboten selbst nichts anderes ergibt bzw. keine anderen Provisionssätze in Textform vereinbart wurden, beträgt unser Honorar im Erfolgsfalle:

a) für den Nachweis und die Vermittlung einer Vertragsabschlussgelegenheit vom Verkäufer und Käufer jeweils 3 % zzgl. der gesetzlichen MwSt. von derzeit 19 % = 3,57 % aus dem gesamten Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden

b) bei Nachweis oder Vermittlung von Wohnungsmietverträgen 2 Nettokaltmieten zzgl. der gesetzlichen MwSt. von derzeit 19 % = 2,38 vom Auftraggeber (dies ist in der Regel der Vermieter, sofern der Mietinteressent keinen qualifizierten Suchauftrag für ein bis dato dem Makler unbekanntes Objekt erteilte)

c) bei gewerblichen Mietverträgen 3 % zzgl.
der gesetzlichen MwSt. von derzeit 19 % = 3,57 % aus der 10-Jahresmiete bzw. bei Mietverträgen mit kürzerer Laufzeit 3 Nettokaltmieten zzgl. der gesetzlichen MwSt. von derzeit 19 % = 3,57

Die Maklerprovision ist mit notarieller Beurkundung des Kaufvertrages oder der rechtsverbindlicher Unterzeichnung des Mietvertrages verdient und innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
§ 10. Als Erfüllungs- und Gerichtsstand für beide Teile gilt München als vereinbart, falls der Angebotsempfänger Vollkaufmann ist, andernfalls bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
§ 11. Die vorstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle, auch für mündliche Angebote. Abweichende Vereinbarungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns gültig.
Mit der Aufnahme von Verhandlungen und/oder der Anforderung von Objektunterlagen erkennt der Kunde die Geschäftsbedingungen an.
§ 12. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen voll wirksam. Anstelle unwirksamer Bestimmungen gelten solche Regelungen, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommen, was nach Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich gewollt war..

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